Infos zu Briefwahl & Wahlkarte
Am 26.September finden die Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister/innenwahlen statt. Sind Sie am Wahltag verhindert, so haben sie mittels Briefwahl oder Wahlkarte die Möglichkeit trotzdem zu wählen. Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten:
• Persönlich in der Gemeinde,
• schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
• elektronisch im Internet
Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. September. Die Zustellung erfolgt ab ca. Anfang September mittels eingeschriebener Briefsendung (auch bei Antrag mit Bürgerkarte oder Handysignatur) auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Die Wahlkarte muss spätestens am 26. September 2021, 13:00 Uhr (Schluss des letzten Wahllokales) bei der zuständigen Gemeinde einlangen (Adresse und Uhrzeit befindet sich auf der Wahlkarte). Sie haben die Möglichkeit, die Wahlkarte per Briefwahl zu senden oder diese am Wahltag bei dem, als Abgabestelle definierten, Wahllokal abzugeben. Bei der Wahl in einer fremden Gemeinde können Sie in Wahllokale gehen, die als Wahlkarten-Wahllokal ausgewiesen sind. Hier dürfen Sie außerhalb Ihrer Gemeinde jedoch nur für die Landtagswahl Ihre Stimme abgeben.
HINWEIS FÜR EU-Bürger: EU-Bürger haben das Wahlrecht für die Gemeinde- und Bürgermeister/innenwahl in der Hauptwohnsitzgemeinde. Das Wählen mit Wahlkarte in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich! Senden Sie die Wahlkarte bitte als Briefwahl oder geben Sie diese bei unserem Gemeindeamt rechtzeitig ab!
